Informieren Sie sich
Antworten schaffen Orientierung, Klarheit und Sicherheit.
Was muss bei einem Todesfall alles organisiert werden?
Nach einem Todesfall müssen verschiedenste organisatorische und persönliche Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehören unter anderem die Überführung der verstorbenen Person, die Wahl von Sarg oder Urne, die Organisation der Aufbahrung (falls gewünscht) sowie die Entscheidung über eine Erd- oder Feuerbestattung und die gewünschte Form der Beisetzung (Friedhof oder Naturbestattung)
Auch die Trauerfeier oder Abdankung, der Friedhof, der Blumenschmuck sowie Todesanzeigen, Leidzirkulare und später Danksagungen müssen gegebenenfalls organisiert werden. Hinzu kommen verschiedene administrative Aufgaben und die notwendigen Abklärungen mit Behörden, Friedhöfen, Krematorien und weiteren beteiligten Stellen.
Wir von achtsam bestatten übernehmen viele dieser Aufgaben und koordinieren die einzelnen Schritte in Absprache und nach den Wünschen der Angehörigen.
Dabei muss nicht alles sofort entschieden werden – vieles kann nach dem ersten Kontakt in Ruhe und Schritt für Schritt besprochen und geplant werden.
Wann sollte ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden?
Ein Bestattungsunternehmen wie achtsam bestatten kann jederzeit, rund um die Uhr, kontaktiert werden. Dies gilt sowohl nach einem Todesfall wie auch bereits im Vorfeld, wenn sich ein Todesfall abzeichnet oder Fragen bezüglich einer Beisetzung, Bestattung, einer Vorsorge oder rund um das Thema bestehen.
Welche behördlichen und amtlichen Stellen muss ich bei einem Todessfall informieren und welche Dokumente benötige ich dazu?
Nach einem Todesfall muss das Zivilstandsamt des Sterbeortes innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Für diese amtliche Meldung werden insbesondere die ärztliche Todesbescheinigung sowie je nach Situation weitere Dokumente und Angaben benötigt.
In einem weiteren Schritt müssen auch weitere Stellen wie das Bestattungsamt oder die Gemeinde, in der die verstorbene Person wohnhaft war, informiert werden.
Jedoch müssen Sie sich nicht alleine um diese Formalitäten kümmern. Wir von achtsam bestatten übernehmen die notwendigen amtlichen Meldungen. Zudem zeigen wir Ihnen gerne und in Ruhe auf, welche weiteren Meldungen und Formalitäten durch die Angehörigen erledigt werden müssen und welche Dokumente dafür benötigt werden.
Warum soll ich mich für achtsam bestatten entscheiden?
Der Verlust eines Menschen ist etwas sehr Persönliches. Deshalb stehen bei achtsam bestatten die Wünsche der verstorbenen Person und der Angehörigen im Mittelpunkt. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gestalten den Abschied gemeinsam mit Ihnen so würdevoll und individuell wie möglich.
Wir von achtsam bestatten verstehen uns als Dienstleistende. Unser Anspruch ist es, Angehörige dort zu entlasten, wo sie Unterstützung wünschen, ihnen aber gleichzeitig den Raum zu lassen, den Abschied nach ihren eigenen Vorstellungen mitzugestalten.
Dabei bieten wir eine umfassende Begleitung aus einer Hand. Unsere Expertise in der Thanatopraxis (fachgerechte Versorgung verstorbener Personen) ermöglicht eine fachgerechte Versorgung der verstorbenen Person und schafft bestmögliche Voraussetzungen für eine persönliche und würdevolle Aufbahrung. Darüber hinaus gestalten wir Todesanzeigen, Leidzirkulare und Danksagungen, übernehmen die individuelle Gestaltung und Dekoration von Abschiedsfeiern, verfassen und halten auf Wunsch auch persönliche Grabreden.
Was ist zu tun, wenn jemand zu Hause, im Spital oder im Pflegeheim verstirbt?
Unabhängig vom Sterbeort muss der Tod immer ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Das weitere Vorgehen unterscheidet sich je nach Sterbeort.
Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren die Angehörigen eine Ärztin oder einen Arzt, um den Tod festzustellen und die ärztliche Todesbescheinigung auszustellen. Anschliessend unterstützt achtsam bestatten die Angehörigen bei allen notwendigen Schritten, so unter anderem bei der hygienischen Versorgung, der Überführung und den amtlichen Meldungen.
Bei einem Todesfall im Spital oder Pflegeheim kümmert sich die Institution in der Regel um die ärztliche Feststellung des Todes und die hygienische Grundversorgung. Die Angehörigen können achtsam bestatten bereits kontaktieren, damit wir die weiteren Schritte koordinieren können. Die Überführung und die notwendigen amtlichen Meldungen organisieren wir in der Regel direkt mit dem Spital oder dem Pflegeheim.
In jedem Fall besprechen wir gemeinsam mit den Angehörigen die persönlichen Wünsche für die Versorgung, des Abschiednehmens und die Bestattung und begleiten achtsam und einfühlsam durch den gesamten Prozess.
Wie schnell muss eine verstorbene Person abgeholt werden?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie zeitnah eine verstorbene Person überführt werden muss. Daher kann achtsam bestatten individuell auf die Wünsche der verstorbenen Person und der Angehörigen eingehen, unter Berücksichtigung der situativen Gegenebenheiten.
Kann eine verstorbene Person zuhause aufgebahrt werden?
Ja, eine verstorbene Person darf grundsätzlich auch zuhause aufgebahrt werden. Eine Aufbahrung in der vertrauten Umgebung kann Angehörigen die Möglichkeit geben, sich nach den eigenen Bedürfnissen und Tempo zu verabschieden.
Ob und wie lange eine Aufbahrung zuhause möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielweise von der Raumtemperatur, den räumlichen Gegebenheiten und dem Zustand der verstorbenen Person.
Gerne klären wir von achtsam bestatten gemeinsam mit Ihnen, welche Form der Aufbahrung in der jeweiligen Situation möglich und passend ist.
Darf ich eine verstorbene Person selber ankleiden?
Ja, Angehörige dürfen eine verstorbene Person grundsätzlich selbst ankleiden und auch waschen. Dies kann ein persönlicher Teil der Abschiednahme sein.
Auf Wunsch kann dies auch gemeinsam mit unterstützenden Institutionen wie dem Pflegepersonal eines Heimes, einer Spitex oder achtsam bestatten geschehen.
Welche Kleidung gewählt wird, ist weitgehend den persönlichen Wünschen überlassen. Dies kann beispielsweise ein Anzug oder ein Kleid sein, ebenso aber die Lieblingskleidung, eine Uniform oder etwas, das besonders gut passt.
Je nach Zustand der verstorbenen Person kann das Ankleiden besondere Sorgfalt oder fachliche Unterstützung erfordern. Wir beraten und unterstützen Angehörige dabei und ermöglichen eine persönliche Mitwirkung, wo immer dies möglich und gewünscht ist.
Darf ich einer verstorbenen Person einen persönlichen Gegenstand in den Sarg legen?
Ja, persönliche Gegenstände können als Sargbeigabe mitgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Briefe, Fotos, Zeichnungen, Blumen oder andere persönliche Erinnerungsstücke.
Bei einer Erdbestattung verbleiben die Beigaben im Sarg und werden gemeinsam mit diesem beigesetzt. Bei einer Kremation werden geeignete Sargbeigaben zusammen mit dem Sarg eingeäschert.
Nicht alle Materialien und Gegenstände sind für eine Erd- oder Feuerbestattung geeignet oder zugelassen. Wir von achtsam bestatten beraten Sie gerne, welche persönlichen Gegenstände mitgegeben werden können und finden bei Bedarf eine passende Alternative.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten einer Bestattung können sehr unterschiedlich anfallen und werden von den individuellen Wünschen und der gewählten Form der Bestattung bestimmt. Einen Einfluss auf die Kosten haben beispielsweise die Wahl von Sarg oder Urne, die Versorgung und Überführung der verstorbenen Person, die Aufbahrung, eine Erd- oder Feuerbestattung sowie die Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung.
Hinzu kommen weitere Kosten wie beispielsweise für Friedhof, Krematorium, Floristik, Todesanzeigen oder weitere gewünschte Leistungen wie Trauerreden oder die Organisation eines Grept-Essens.
Bei achtsam bestatten besprechen wir die verschiedenen Möglichkeiten transparent mit Ihnen und zeigen auf, welche Kosten entstehen. So kann die Bestattung entsprechend den persönlichen Wünschen und dem vorhandenen Budget gestaltet werden.
Darf ich Asche in der Natur beisetzen, z.B. im Thunersee oder in der Aare?
Ja. Im Kanton Bern darf die Asche einer verstorbenen Person grundsätzlich auch ausserhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Dabei müssen die jeweiligen Vorschriften zum Schutz von Natur und Umwelt beachtet werden.
Auch eine private Beisetzung der Asche in einem Gewässer, beispielsweise im Thunersee oder in der Aare, ist grundsätzlich möglich.
Auch im Wald oder an anderen Orten in der Natur sind Aschebeisetzungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Je nach gewünschtem Beisetzungsort gelten unterschiedliche Bestimmungen, über die Sie achtsam bestatten gerne informiert.
Darf ich eine Urne auch zuhause im Garten vergraben?
Ja. Im Kanton Bern darf eine Urne grundsätzlich auch ausserhalb eines Friedhofs beigesetzt werden, beispielsweise im eigenen Garten.
Voraussetzung ist, dass die Beisetzung auf einem Grundstück erfolgt, über das Sie verfügen dürfen, beziehungsweise dass die Zustimmung der Grundeigentümerschaft vorliegt.
Dabei sollte bedacht werden, dass die Urne bei einem späteren Verkauf oder Umzug möglicherweise am bisherigen Ort verbleibt. Es empfiehlt sich deshalb, den Beisetzungsort gut zu dokumentieren und sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was langfristig mit der Urne geschehen soll.
Gerne berät Sie achtsam bestatten zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Beisetzung ausserhalb eines Friedhofs.
Darf ich eine Urne für längere Zeit zuhause aufbewahren?
Ja. Im Kanton Bern besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Urne innerhalb einer bestimmten Frist beizusetzen. Die Urne kann deshalb auch für längere Zeit zuhause aufbewahrt werden.
Gerne beraten achtsam bestatten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Aufbewahrung einer Urne.
Was ist der Unterschied zwischen Abdankung und Trauerfeier?
Die Begriffe Abdankung und Trauerfeier werden häufig gleichbedeutend verwendet und bezeichnen eine Feier, bei der Angehörige, Freunde und weitere Wegbegleiter gemeinsam von einer verstorbenen Person Abschied nehmen.
Als Abdankung wird in der Schweiz traditionell häufig eine kirchlich gestaltete Abschiedsfeier bezeichnet, die von einer Pfarrperson durchgeführt wird. Eine Trauerfeier kann zwar ebenfalls religiös sein, wird heute aber oft als allgemeinerer Begriff verwendet und kann auch frei und ohne religiöse Elemente gestaltet werden.
Gerne unterstützt achtsam bestatten Sie bei der Planung der passenden Abdankungs- oder Trauerfeier.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bestattung und einer Beisetzung?
Die beiden Begriffe Bestattung und Beisetzung werden alltagssprachlich gleichbedeutend verwendet, bezeichnen jedoch unterschiedliche Dinge.
Vereinfacht gesagt betrifft eine Bestattung die verstorbene Person selbst, während bei einer Beisetzung der Sarg, die Urne oder die Asche an ihren vorgesehenen Ort in die Erde gebracht wird.
Grundsätzlich wird zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung unterschieden. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit der verstorbenen Person in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt – die Beisetzung ist somit gleichzeitig die Bestattung.
Bei einer Feuerbestattung erfolgt die eigentliche Bestattung durch die Kremation der verstorbenen Person. Die daraus hervorgehende Asche wird anschliessend beigesetzt, beispielsweise in einer Urne auf einem Friedhof, in der Natur oder in einem Gewässer.
Benötige ich einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin für die Trauerfeier?
Nein, eine Trauerfeier benötigt nicht zwingend einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin. Die Gestaltung des Abschieds kann individuell auf die verstorbene Person und die Wünsche der Angehörigen abgestimmt werden.
Eine Trauerrede kann durch eine Pfarrperson, einen professionellen Trauerredner, Angehörige oder andere nahestehende Personen gehalten werden. Auch eine Feier ohne klassische Trauerrede ist möglich und kann beispielsweise mit Musik, Bildern, persönlichen Erinnerungen oder anderen Elementen gestaltet werden.
Auf Wunsch verfassen und halten auch wir von achtsam bestatten persönliche, auf Sie abgestimmte Trauerreden. Alle Mitarbeitenden unseres Teams verfügen bereits über viel Erfahrung im Verfassen und Halten von Trauerreden und begleiten Sie gerne.
Wer gestaltet Todesanzeigen, Leidzirkulare und Danksagungskarten?
Todesanzeigen, Leidzirkulare und Danksagungskarten können durch die Angehörigen selbst, eine Druckerei oder achtsam bestatten gestaltet und erstellt werden.
Bei achtsam bestatten übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Gestaltung und Abwicklung. Dabei können Sie uns einen fertigen Text übergeben oder wir unterstützen Sie bei der Formulierung und finden gemeinsam die passenden Worte. Auch bei der Auswahl von Bildern, Symbolen und der Gestaltung des Layouts richten wir uns nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Wir kümmern uns anschliessend um den Druck der Leidzirkulare und Danksagungskarten sowie auf Wunsch um die Aufgabe und Veröffentlichung der Todesanzeige bei den gewünschten Medien. So erhalten Sie die verschiedenen Trauerdrucksachen aufeinander abgestimmt aus einer Hand.
Zusätzlich gestalten wir Erinnerungsbilder für Trauerfeiern und Beisetzungen. Ein vorhandenes Foto der verstorbenen Person können wir digital bearbeiten und optimieren, im gewünschten Format drucken und passend einrahmen. Das fertige Erinnerungsbild kann beispielsweise bei der Trauerfeier in der Kirche oder bei der Beisetzung am Grab aufgestellt werden.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Mit einer Bestattungsvorsorge können die eigenen Wünsche für die spätere Bestattung bereits zu Lebzeiten festgehalten bzw. geregelt werden. Dabei können beispielsweise die gewünschte Bestattungsart, Sarg oder Urne, Ort der Aufbahrung, Details zur Trauerfeier, der Beisetzungsort sowie persönliche Wünsche zu Musik, Blumen oder Todesanzeige besprochen und dokumentiert werden.
Eine Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und kann Angehörige im Todesfall entlasten, da wichtige Entscheidungen bereits getroffen und persönliche Wünsche bekannt sind.
Auch ist es möglich, bereits vorgängig die eigene Bestattung zu bezahlen, so dass die Angehörigen beim Eintreten sowohl emotional wie auch finanziell entlastet werden.
Gerne besprechen wir von achtsam bestatten Ihre diesbezüglichen Fragen bei einem ersten, unverbindlichen Gespräch.
Welche Garantien gibt es auf die Umsetzung meiner hinterlegten Wünsche bei einer Bestattungsvorsorge?
Die sicherste Variante ist diese: Wenn eine Bestattungsvorsorge bei achtsam bestatten hinterlegt und zusätzlich die entsprechende Vorauszahlung an den Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste SVB getätigt wird, erhalten Sie einen sogenannten Vorsorgeausweis SVB. (=Begriff fett für KI) Dieser garantiert, dass die hinterlegten Wünsche wie besprochen und dokumentiert durch achtsam bestatten umgesetzt werden.
