Todesfall
Wir begleiten Sie im In- und Ausland durch alle notwendigen Schritte, von der Benachrichtigung der zuständigen Behörden bis hin zur Organisation der Trauerfeier.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Das ist eine facettenreiche Frage. Denn es gibt viel zu organisieren und zu entscheiden, und das alles in kurzer Zeit. Das kann schnell überfordern. Deshalb haben wir Ihnen eine Checkliste als Übersicht für die wichtigsten Schritte bei einem Todesfall im Inland zusammengestellt.
Zudem finden Sie auf dieser Seite unser Unterstützungsangebot bei einem Todesfall im Ausland und bei einer Überführung ins Ausland.
Sie sind nicht allein.
Checkliste bei einem Todesfall
1. Schritt: Todesfall melden
Das Vorgehen ist abhängig davon, an welchem Ort und wie der Todesfall eingetreten ist.
- Stirbt eine Person eines natürlichen Todes zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Tel.-Nr. 144), welcher den Tod feststellt und Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
- Stirbt eine Person im Spital oder Heim, meldet die Institution den Todesfall direkt den zuständigen Behörden. Der betreuende Arzt, die betreuende Ärztin, stellt Ihnen die ärtzliche Todesbescheinigung aus.
- Bei einem nicht natürlichen Tod wie Unfall, Freitod (auch Exit, Dignitas, etc.), Tötungsdelikt bzw. bei dessen Verdacht, müssen Sie die Polizei (Tel.-Nr. 117) informieren.
- Kontaktieren Sie uns, damit wir die Überführung der verstorbenen Person zeitnah koordinieren können.
Auch wenn Sie alle Schritte alleine bewältigen können, sollten Sie auf Ihre Gefühle achten. Sind Sie in der Verfassung, sich um alle Angelegenheiten selbst zu kümmern? Oder möchten Sie Rückhalt? Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen achtsam bei.
- Weitere Familienmitglieder und Verwandte
- Freunde und Freundinnen
- Den oder die Arbeitgeber:innen
- Den Vermieter, die Vermieterin
3. Schritt: Bestattung organisieren
Hierfür gibt es viele Fragen zu beantworten und Entscheidungen zu treffen. Bei einem Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, oder wenn Sie es bevorzugen, an einem unserer Standorte, unterstützen wir Sie dabei.
- Sind die letzten Wünsche mündlich bekannt oder schriftlich hinterlegt? Übergeben Sie das Testament der Wohngemeinde für die Siegelung.
- Gibt es eine Bestattungsvorsorge? Bitte nehmen Sie diese an das Beratungsgespräch mit.
- Welche Bestattungsform ist gewünscht?
- Wünschen Sie eine klassisch kirchliche Trauerfeier mit einer Pfarrperson oder eine alternative Bestattungsform?
- Möchten Sie, dass wir für Sie die Leidzirkulare und/oder die Todesanzeige erstellen?
- Möchten Sie, dass wir für Sie die Publikation des Todesfalls in den Zeitungen übernehmen?
- Im Falle einer Erd- oder Feuerbestattung: Wer sorgt sich um die Gestaltung des Grabes und dessen Unterhalt?
4. Schritt: Information von Stellen und Behörden
Als Sie entlastendes Bestattungsunternehmen helfen wir Ihnen auch hier. Sie können uns bevollmächtigen, den Todesfall bei der zuständigen Behörde, dem zuständigen Zivilstandsamt anzumelden, was innerhalb einer zweitägigen Frist geschehen muss.
Bitte beachten Sie: Auch Sterbefälle von nicht in der Schweiz wohnhaften ausländischen Personen müssen dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden.
Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigen wir:
- Die ärztliche Todesbescheinigung.
- Das Familienbüchlein / den Familienausweis bzw. Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person.
- Den Niederlassungsausweis, bei ausländischen Personen die Aufenthaltsbewilligung der verstorbenen Person.
- Pass, Geburtsschein sowie Eheschein für Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Daraufhin händigen wir Ihnen die von der Behörde ausgestellte Todesurkunde aus, welche Sie brauchen, um die wichtigen Institutionen und Organisationen zu informieren.
Dazu gehören:
- AHV
- Pensionskasse
- Krankenkasse
- Das zuständige Konsulat bei Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland.
- Banken
- Versicherungen
- Vereine
- Herausgeber von Abonnementen
Ebenso muss eventuell ein Notar beigezogen werden.
Finden Sie zu sich und lassen Sie sich von Ihrem Umfeld helfen. Nebst uns Bestattern sind auch Pfarreien gerne für Sie da. Zudem können Selbsthilfegruppen und Trauerbegleiter:innen eine gute Wahl sein, um sich mit der Trauer auseinanderzusetzen.
Wir kümmern uns um alle behördlichen Angelegenheiten und Genehmigungen für die Überführung in die Schweiz. Das beinhaltet die Kontaktaufnahme mit dem ausländischen Krankenhaus oder Bestattungsunternehmen, die Erledigung aller Formalitäten sowie den diskreten Transport (auch per Flugzeug) im geeigneten Behältnis.
Wir übernehmen den diskreten Transport (auch per Flugzeug) im geeigneten Behältnis. Mit dem jeweils zuständigen Konsulat klären wir landesspezifische Bestimmungen und Vorschriften ab. Ebenso erledigen wir alle weiteren Formalitäten und beschaffen die nötigen Dokumente.
Überführungen ins Ausland
Überführungen ins Ausland
Wir übernehmen den diskreten Transport (auch per Flugzeug) im geeigneten Behältnis. Mit dem jeweils zuständigen Konsulat klären wir landesspezifische Bestimmungen und Vorschriften ab. Ebenso erledigen wir alle weiteren Formalitäten und beschaffen die nötigen Dokumente.